Steuerberatung -

Haben Hartz-IV-Empfänger Anrecht auf Beiträge zur privaten Krankenversicherung?

Es war ein Eilbeschluss, den das Sozialgericht Gelsenkirchen zu fassen hatte. Die Entscheidung betrifft Arbeitslose, die privatversichert waren und seit 2009 zum Basistarif versichert werden müssen. Weil das Jobcenter bislang nicht die vollen Beiträge von Privatkassen erstattete, mussten Arbeitslose draufzahlen.

 

Im zugrundeliegenden Fall hatte eine privatversicherte Frau mit drei Kindern geklagt. Die Behörde hatte ihr zwar Hartz-IV-Leistungen bewilligt, jedoch nicht die Krankenkassenbeiträge für die private Krankenversicherung übernommen. Hierauf habe die Frau keinen Anspruch.

Mit Beschluss vom 02.10.2009 kamen die Richter zu der Überzeugung, dass es sich hierbei um eine "systemwidrige Belastung" handele, die den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verletze. Schließlich könnten viele Betroffene nicht zurück in die gesetzliche Kasse.

Mit diesem Urteil wird für viele der Betroffenen eine neue Ausgangslage geschaffen. Immerhin war es in der Praxis so, dass die meisten der Betroffenen aktuell ohnehin keinen Versicherungsschutz hatten, da sie nicht in der Lage waren, die fälligen Beiträge zu entrichten. Vor dem Hintergrund des aktuellen Urteils dürfte dies künftig ausgeschlossen sein.

Quelle: SG Gelsenkirchen - Beschluss vom 02.10.09