Maksym Yemelyanov © fotolia.de

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Steuerberatung -

Haushaltsnahe Dienstleistungen in Wohnungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen werden seit 2009 über § 35a EStG stärker gefördert: Besitzer sowie Mieter von Haus und Eigentumswohnung können gleichermaßen mehr Kosten für Handwerker oder Haushaltsdienstleistungen von der Steuerschuld absetzen. Gute Praxishilfe bietet eine Anlage im BMF-Schreiben vom 15.02.2010 (IV C 4 - S 2296-b/07/0003; BStBl I, 140). Diese enthält eine tabellarische Aufzählung begünstigter und nichtbegünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.


Checkliste der begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen:

  • Abfallmanagement (Vorsortierung) innerhalb des Grundstücks
  • Friseurleistungen, wenn
    • sie zu den Pflege- und Betreuungsleistungen gehören,
    • im Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgeführt sind und
    • der Behinderten-Pauschbetrag nicht geltend gemacht wird
  • Gartenpflegearbeiten (z.B. Rasenmähen, Heckenschneiden) innerhalb des Grundstücks einschließlich Grünschnittentsorgung als Nebenleistung
  • Hand- und Fußpflege, wenn
    • sie zu den Pflege- und Betreuungsleistungen gehören,
    • im Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgeführt sind und
    • der Behinderten-Pauschbetrag nicht geltend gemacht wird
  • Hausarbeiten wie Reinigen, Fensterputzen, Bügeln usw.
  • Hausmeister, Hauswart
  • Hausreinigung
  • Kosten für Kinderbetreuung, soweit sie nicht unter § 9c EStG fallen, und für sonstige Betreuungsleistungen im Haushalt
  • Kleidungs- und Wäschepflege und deren Reinigung im Haushalt
  • Nebenpflichten der Haushaltshilfe wie kleine Botengänge oder Begleitung von Kindern sowie von kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen bei Einkäufen oder zum Arztbesuch
  • Notbereitschaft/Notfalldienste
  • Pflege der Außenanlagen innerhalb des Grundstücks
  • Reinigung der Wohnung, des Treppenhauses und der Zubehörräume
  • Pflege im Haushalt bzw. auf dem Grundstück von
    • Bodenbelägen (z.B. Teppichboden, Parkett, Fliesen)
    • Fenstern und Türen (innen und außen)
    • Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC)
  • Straßenreinigung auf privatem Grundstück
  • Tagesmutter bei Betreuung im Haushalt, soweit es sich bei den Aufwendungen nicht um Kinderbetreuungskosten handelt
  • Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen, soweit nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten
  • Verarbeitung von Verbrauchsgütern im Haushalt
  • Wachdienst innerhalb des Grundstücks
  • Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt


Checkliste der begünstigten Handwerkerleistungen:

  • Abflussrohrreinigung innerhalb des Grundstücks
  • Abwasserentsorgung, Wartung innerhalb des Grundstücks
  • Arbeiten an Dach, Bodenbelägen, Fassade, Garagen, Innen- und Außenwänden sowie Zu- und Ableitungen innerhalb des Grundstücks
  • Asbestsanierung
  • Aufstellen eines Baugerüsts
  • Austausch oder Modernisierung von Einbauküche, Bodenbelägen, Fenstern und Türen
  • Brandschadensanierung
  • Breitbandkabelnetz, Wartung
  • Carport, Terrassenüberdachung
  • Dachrinnenreinigung
  • Elektroanlagen, Wartung und Reparatur
  • Entsorgung als Nebenleistung
  • Fahrstuhlkosten, Wartung und Reparatur
  • Feuerlöscher, Wartung und Reparatur
  • Fußbodenheizung, Wartung, Spülung, Reparatur sowie nachträglicher Einbau
  • Gartengestaltung
  • Gemeinschaftsmaschinen bei Mietern (z.B. Waschmaschine, Trockner), Wartung
  • Graffiti-Beseitigung
  • Hausanschlüsse für Strom, Fernsehen, Internet, Glasfaser, per Satellitenempfangsanlage innerhalb des Grundstücks
  • Hausschwammbeseitigung
  • Heizkosten wie
    • Garantiewartungsgebühren
    • Heizungswartung und Reparatur
    • Austausch der Zähler nach dem Eichgesetz
    • Schornsteinfeger
  • Insektenschutzgitter, Montage und Reparatur
  • Kaminkehrer
  • Kellerschachtabdeckungen, Montage und Reparatur
  • Klavierstimmer
  • Mauerwerksanierung
  • Modernisierungsmaßnahmen (z.B. Badezimmer, Küche) innerhalb des Grundstücks
  • Montageleistungen (z.B. beim Erwerb neuer Möbel)
  • Müllentsorgungsanlage (Müllschlucker), Wartung und Reparatur
  • Müllschränke, Anlieferung und Aufstellen
  • Pflasterarbeiten innerhalb des Grundstücks
  • Pilzbekämpfung
  • Reparatur, Wartung und Pflege von
    • Bodenbelägen (z.B. Teppichboden, Parkett, Fliesen)
    • Fenstern und Türen (innen und außen)
    • Gegenständen im Haushalt (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC)
    • Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
    • Wandschränken
  • Schadstoffsanierung
  • Schornsteinfeger
  • Trockeneisreinigung
  • Trockenlegung von Mauerwerk, Arbeiten mit Maschinen vor Ort
  • Überprüfung von Anlagen (z.B. Gebühr für den Schornsteinfeger oder für die Kontrolle von Blitzschutzanlagen)
  • Wärmedämmmaßnahmen
  • Wartung von
    • Aufzug
    • Heizung und Öltankanlagen (einschließlich Tankreinigung)
    • Feuerlöscher
    • CO2-Warngeräte
    • Pumpen
    • Abwasser-Rückstau-Sicherungen
  • Wasserschadensanierung
  • Wasserversorgung

 

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - vom 08.06.10