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Steuerberatung -

In 2010 anstehende Entscheidungen des BFH

Der vom Bundesfinanzhof (BFH) veröffentlichte Jahresbericht für 2009 beinhaltet unter anderem eine ausführliche Übersicht über Schwerpunktentscheidungen, mit denen wir 2010 voraussichtlich rechnen können. Es ist ratsam, Fälle in Zusammenhang mit den hier aufgeführten Sachverhalten über ein Ruhen des Einspruchsverfahrens nach § 363 AO offen zu halten.

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb:
    • Namensrechte als wesentliche Betriebsgrundlage
    • Wirtschaftliches Eigentum bei Forderungsverkäufen
    • Lotto-Dienstleistungsunternehmen
    • Anteilsentnahme als Anschaffung im Sinne von § 17 Abs. 2 EStG
    • Rückstellung eines Versicherungsvertreters für Betreuungsaufwand
    • Zeitpunkt der Gewinnbesteuerung bei Ausscheiden aus einer Personengesellschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr

 

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Zuckerrübenlieferrecht

 

  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit:
    • Ingenieurähnliche freiberufliche Tätigkeiten
    • Rechtsanwälte mit Einkünften aus Insolvenzverwaltung
    • Betriebliche Pkw und Privatnutzung
    • Nachholung unterlassener AfA

 

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit:
    • Abzugsbeschränkung für Verpflegungsmehraufwand
    • Darlehensverlust eines Gesellschafter-Geschäftsführers mit Minderheitsbeteiligung
    • Bewertung von Mitarbeiterbeteiligungen
    • Einkünfte aus Kapitalvermögen
    • Neue Aktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen
    • Pflichtteilsverzicht gegen lebenslange wiederkehrende Leistungen

 

  • Sonstige Einkünfte: Ausgleichszahlungen im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich als Werbungskosten

 

  • Sonderausgabenabzug von Steuerberatungskosten

 

  • Kindergeldanspruch in Deutschland tätiger, jedoch in Polen pflichtversicherter polnischer Staatsangehöriger

 

  • Körperschaftsteuer: Verluste still beteiligter Kapitalgesellschaften

 

  • Gewerbesteuer:
    • Gewerbesteuerliche Organschaft mit steuerbefreitem Organträger
    • Veräußerung und Aufgabe von Mitunternehmerschaften
    • Treuhandmodell

 

  • Umsatzsteuer:
    • Fortwirken der Unternehmereigenschaft
    • Umsätze im Geschäft mit Forderungen
    • Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten
    • Vorsteuerabzug bei Überlassung eines Gebäudeteils an die Geschäftsführer zu Wohnzwecken
    • Leistungsempfänger der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Hauptuntersuchung
    • Vorsteuerabzug für Leistungen an einzelne Gesellschafter
    • Bemessungsgrundlage der unentgeltlichen Privatnutzung eines unternehmerischen Fahrzeugs

 

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer: Insolvenz des geerbten Betriebs

 

  • Grundsteuer: Ausführung von Hoheitsaufgaben durch private Entsorgungsträger

 

  • Zweitwohnungsteuer: Kinderzimmer im Elternhaus

 

  • Zollrecht: Bananenmarktordnung als ausbrechender Rechtsakt

 

  • Mineralölsteuer: Steuerbefreiung für Luftfahrtbetriebsstoffe

 

  • Verfahrensrecht:
    • Bank als Leistungsempfänger einer Steuererstattung
    • Anwendbarkeit des sogenannten Sanierungserlasses

 

  • Investitionszulage:
    • Verbleiben eines im sogenannten Sale-and-lease-back-Verfahren überlassenen Wirtschaftsguts in einer Betriebsstätte
    • Vorübergehendes Leerstehen von Mietwohnungen

 

  • Eigenheimzulage für Zweitobjekt in einem anderen EU-Mitgliedstaat

 

  • Steuerberatungsrecht: Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - vom 23.02.10