Steuerberatung -

Ist die Ungleichbehandlung von Krankengeld gesetzlicher und privater Versicherungen gesetzeswidrig?

Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenkasse gehört in den Progressionsvorbehalt, und zwar unabhängig davon, ob jemand freiwilliges oder Pflichtmitglied ist. Die unterschiedliche Behandlung von Krankengeld aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist verfassungsgemäß.

Die unterschiedliche Behandlung von Krankengeld gesetzlicher und privater Krankenversicherungen verstößt nicht gegen Art. 3 GG. Das Krankengeld gesetzlicher Krankenkassen ist wesentlich durch das Solidarprinzip geprägt und folgt dem Äquivalenzprinzip. Außerdem ist der Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung Teil eines öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisses. Dies ist zwar im Grundsatz der Privatversicherung nachgebildet, jedoch durch das Prinzip des sozialen Ausgleichs modifiziert. Dies rechtfertigt die Gleichbehandlung der Krankengelder der gesetzlichen Krankenversicherungen mit den Leistungen der Arbeitslosenversicherung.

Volltextabruf

Quelle: BFH - Urteil vom 26.11.08