Steuerberatung -

Kann eine Tageszeitung als Fachliteratur zum Werbungskostenabzug führen?

Bei den Kosten für den Bezug der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)handelt es sich um gemischte Aufwendungen, die auch bei einem Steuerberater nicht als Werbungskosten berücksichtigungsfähig sind.

 

Bei der FAZ handelt es sich um eine Tageszeitung, die allgemeininteressierende Themen darstellt undüber das Geschehen in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft berichtet. Aufgrund dieser allgemeinen Publikation berührt die Zeitung zu einem ganz erheblichen Teil den Bereich der privaten Lebensführung. Im Urteilsfall wurde dies dadurch zusätzlich unterstrichen, dass die FAZ in die Privatwohnung des Klägers zugestellt wurde. Selbst eine nahezu ausschließlich berufliche Nutzung der Zeitung durchden Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kommt nicht in Betracht. Dagegen spricht bereitssein breitgefächerter Inhalt, selbst wenn der Kläger noch eine Lokalzeitung abonniert.

Ob ein Einzelbezug der FAZ zur Beobachtung des Geschehens in einer besonderen Phase der Beratung von Gesetzesänderungen auf dem Gebiet des Steuerrechts anders zu beurteilen sein könnte, kann offenbleiben. Das Finanzgericht Hessenhatte ausschließlich über den Dauerbezug zu entscheiden. Die Kosten des Abonnements für die FAZ sind auch nicht anteilig als Werbungskosten zum Abzug zuzulassen. Denn die Teile Politik, Wirtschaft und Finanzen berühren nicht ausschließlich den Beruf.

Hinweis: Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofskann bei einer Tageszeitung nicht nach objektiven Kriterien bestimmt werden, in welchem Umfang sie zur Erlangung beruflicher und außerberuflicher Informationen genutzt wird (Beschluss v. 07.04.2005 - VI B 168/04, NV).

Quelle: FG Hessen - Urteil vom 19.06.08