Steuerberatung -

Koalitionsvertrag unter der Lupe: Änderungen im sozialen Bereich

Die schwarz-gelbe Bundesregierung kündigt für die nächsten vier Jahre nicht bloß eine Reihe steuerlicher Änderungen an. Auch im sozialen Bereich stehen Neuregelungen vor der Tür – nicht selten zugunsten von Arbeitgebern. Verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick über die wichtigsten Pläne der neuen Koalition.

 

  • Krisenbedingte Einnahmeausfälle für die Arbeitslosen- und Krankenversicherung sollen vorerst mit Steuergeldern aufgefangen werden. Die Beiträge von Arbeitnehmern und -gebern sollen stabil bleiben.
  • Bei der Krankenversicherung bleibt der Einheitsbeitrag von 14,9 % (Beschäftigte 7,9 % und Arbeitgeber 7,0 %) für 2010 erhalten.
  • Ab 2011 wird der Arbeitgeberanteil eingefroren und die Arbeitnehmer sollen einen einkommensunabhängigen Beitrag zahlen. Für Geringverdiener ist ein sozialer Ausgleich vorgesehen. Die Kassen sollen wieder unterschiedlich hohe Beiträge nehmen dürfen.
  • Gesetzlich Versicherte können unkomplizierter zur privaten Krankenversicherung wechseln: nämlich schon nach einmaligem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze. Derzeit ist dies nur erlaubt, wenn das Einkommen mindestens drei Jahre lang die Obergrenze überschritten hat.
  • Eine Erhöhung und Dynamisierung der Grenze sozialversicherungsfreier Mini- und Midi-Jobs wird geprüft.
  • Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll stabil bleiben: bis Ende 2010 bei 2,8 % und ab 2011 bei 3 % des Lohns.
  • Es ist geplant, die Pflegeversicherung nicht mehr nur im Umlageverfahren, sondern zusätzlich durch Kapitaldeckung durch eine zweite Säule zu finanzieren.
  • Erziehungsleistungen sollen bei der Rente besser Berücksichtigung finden. Die Rentensysteme in Ost und West sollen noch in dieser Legislaturperiode vereinheitlicht werden.
  • Das Elterngeld soll sich in Hinblick auf die Einkommensermittlung flexibler und weniger bürokratisch gestalten. Hinzu kommen drei Maßnahmen:
    •Die Partnermonate sollen gestärkt und ein Teilelterngeld bis zu 28 Monaten eingeführt werden.
    •Die Teilzeit bei gleichzeitiger Elternzeit soll nicht mehr zum doppelten Anspruchsverbrauch führen.
    •Die Lebenssituation von Selbständigen soll gestärkt werden.
  • Die vielfältigen steuerfinanzierten Sozialleistungen werden daraufhin überprüft, ob und in welchem Umfang eine Zusammenfassung möglich ist.
  • Es ist geplant, den Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung zu überprüfen und die Wirtschaftlichkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften zu verbessern.
  • Die Absicherung gegen das Erwerbsminderungsrisiko soll kostenneutral verbessert werden.
  • Die Künstlersozialversicherung wird fortgesetzt.
  • Der Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge soll weiteren Personengruppen, insbesondere Selbständigen, ermöglicht werden.
  • Geplant ist es ferner, die Schwarzarbeit durch wirksamere Kontrollen und bessere Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu bekämpfen.
  • Im Finanzmarktsektor wird die Haftung für Produkte und den Vertrieb verschärft. Geprüft wird die Einrichtung einer unabhängigen Stiftung Finanzprodukte.
  • Einer Abtretung von Darlehensforderungen oder Übertragung des Kreditverhältnisses an ein Unternehmen ohne Banklizenz muss vom Darlehensnehmer bewilligt werden.
  • Eine Verlängerung der staatlich geförderten Altersteilzeit ist im Koalitionsvertrag ausgeschlossen. Die derzeit geltende Regelung läuft daher zum 31.12.2009 aus.
  • Unternehmen sollen mehr Flexibilität bei der Einstellung von befristet Beschäftigten erhalten: Nach einer Frist von zwölf Monaten kann ein zuvor befristetet Eingestellter erneut beschäftigt werden, selbst wenn es keinen sachlichen Grund für die Befristung gibt.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - Beitrag vom 19.11.09