Steuerberatung -

Krankenkasse muss auf mögliche Künstlersozialversicherungspflicht hinweisen

Laut Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen muss eine Krankenversicherung im Rahmen ihrer Hinweis- und Beratungsverpflichtung ihre Versicherten darauf hinweisen, dass diese möglicherweise einen Anspruch auf Versicherung in der günstigeren Künstlersozialkasse haben.

 

Vorausgegangen war diesem Verfahren ein Rechtsstreit, bei demein Werbefotograffür sich geltend gemacht hatte, dass ihm die Krankenkasse trotz genauer Kenntnis seiner beruflichen Tätigkeit keinen Hinweis auf die Möglichkeiten der Pflichtversicherung bei der Künstlersozialkasse gegeben habe. Nach Meinung der Richter muss sich die Künstlersozialkasse diesen Beratungsfehler unter dem Gesichtspunkt des sogenannten sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zurechnen lassen. Anhand der Tätigkeit hätte manerkennen können, dass sich eine Zuordnung des Berufsbildes zu den bildenden Künsten ergebe. Da dieser Sachverhalt sicherlich keinen Einzelfall darstellt, ist es sinnvoll, die Anwendung des Urteils für mögliche Betroffene zu überprüfen.

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Quelle: LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 12.03.09