Steuerberatung -

Liebhaberei bei Selbständigkeit eines Rentners

Nimmt ein Pensionär nach seiner Pensionierung für seinen bisherigen Arbeitgeber eine selbständige Beratertätigkeit auf und erzielt er aufgrund erheblicher Pkw-Kosten, Reisekosten und Aufwendungen für Präsente hohe Verluste, liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor, wenn keine Indizien dafür vorhanden sind, dass er diese Verluste in Zukunft durch Gewinne kompensieren kann.

 

Nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände ergab sich nach Art und Weise der Tätigkeit und der damit im Zusammenhang getätigten Aufwendungen, dass der Pensionär keinen Gewinn erzielen konnte. Allein die geltend gemachten Pkw-Kosten, Reisekosten und Präsente in Höhe von insgesamt rund 120.000 € übersteigen die Einnahmen bei weitem. Hieraus schloss das FG, dass er diese Verluste nur deshalb getragen hat und tragen konnte, weil ihm erhebliche Versorgungsbezüge und wieder aktive Bezüge als Geschäftsführer zum Ausgleich zur Verfügung gestanden haben. Es bestand der Eindruck, dass er mit Hilfe dieser Verluste seine Steuerschuld gering halten wollte. Es war für den streitigen Zeitraum auch nicht ersichtlich, welche Tätigkeiten und Umstrukturierungen getätigt wurden, um die Einnahmen entsprechend den geltend gemachten Betriebsausgaben anzupassen und zu steigern. Im Gegenteil, eine Steigerung der Einnahmen war schon deshalb nicht möglich, weil der Pensionär zusätzlich eine nichtselbständige Tätigkeit übernommen und selbst erklärt hatte, er werde den Umfang seiner selbständigen Tätigkeit einschränken. Die Verluste hatten sich nur deshalb verringert, weil er einen Teil der vorher geltend gemachten Betriebsausgaben in den Bereich der nicht selbständigen Tätigkeit verlagert hatte (z.B. Bürokosten).

Volltextabruf

Quelle: FG Düsseldorf - Urteil vom 20.08.08