Steuerberatung -

Liebhaberei bei Vermietungstätigkeit über elf Jahre

Die Vermietungstätigkeit einer GbR ist nicht auf Dauer ausgerichtet, wenn sie nur elf Jahre umfassen soll. Werbungskostenüberschüsse können daher nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn eine Überschussprognose auf der Ebene der Gesellschaft einen positiven Totalüberschuss ergibt.

 

In einem Streitfall vor dem Bundesfinanzhof war die Tatsache, dass nach Auflösung der GbR die Wohnungen weiterhin vermietet wurden, unerheblich. Denn es kommt nur auf die Vermietertätigkeit der Gesellschaft als Steuerrechtssubjekt an.Ebenfalls unbedeutsam ist deshalb, ob eine Vermietungstätigkeit durch eine neue GbR möglich gewesen wäre. Entscheidend ist die Vermietungstätigkeit dieser GbR, losgelöst von der Tätigkeit der einzelnen Gesellschafter.

Hinweis: Die Prognoseberechnung ist in solchen Fällen auch nicht auf den üblichen 30-jährigen Zeitraum zu erstellen, sondern auf den tatsächlichen kürzeren Vermietungszeitraum.

Volltextabruf

Quelle: BFH - Urteil vom 20.01.09