Steuerberatung -

Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

 

Im Rahmen der Einkommensteuer-Richtlinien von2008 wurden die Mindestpensionsalter bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer neu geregelt. DieÄnderungen geltengrundsätzlich ab dem Veranlagungszeitraum 2008 und damit für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2007 enden.

 

 

Von der Verwaltung wird es jedoch nicht beanstandet, wenn die geänderten Mindestpensionsalter nach R 6a Abs. 8 EStR in der Fassung der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 erstmals in der Bilanz des Wirtschaftsjahres berücksichtigt werden, das nach dem 30.12.2009 endet. Der Übergang hat einheitlich für alle betroffenen Pensionsrückstellungen des Unternehmens zu erfolgen.

Eine Verteilung oder Verrechnung des Unterschiedsbetrags, der auf der erstmaligen Berücksichtigung der geänderten Mindestpensionsalter beruht, kommt jedoch nicht in Betracht.

 

Quelle: BMF - Schreiben vom 03.07.09