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Steuerberatung -

Ruf doch mal an! – Neue Preisangabepflichten für 0180-Nummern

Bereits seit dem 01.03.2010 gelten neue Informationspflichten für alle kostenpflichtigen Rufnummern 0180-1 bis 0180-5. Die Preise für Anrufe bei diesen Nummern werden durch die Bundesnetzagentur auf der Grundlage des geänderten Telekommunikationsgesetzes festgelegt.

Tipp: Sofern nicht längst geschehen, sollten Unternehmen, die Service-Nummern aus dem 0180-Bereich verwenden, ihre Hinweispflichten entsprechend anpassen - sowohl im Internet als auch in sämtlichen gedruckten Unterlagen. Wer gegen die neuen Hinweispflichten verstößt, riskiert Bußgelder und/oder Abmahnungen durch Mitbewerber.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - vom 21.07.10