Steuerberatung -

Sonderausgabenabzug für Beiträge zu einem Basis-/"Rürup"-Rentenvertrag

Bei einem Basis-/"Rürup"-Rentenvertrag, bei dem ergänzend auch andere Risiken wie Berufsunfähigkeit, verminderte Erwerbsfähigkeit oder Todesfall abgesichert werden, muss u.a. als Fördervoraussetzung ein Mindestbeitragsanteil zur eigenen Altersversorgung von mehr als 50 % vorliegen. Dabei dürfen Überschussanteile aus den entsprechenden Zusatzrisiken den darauf entfallenden Beitrag zur Beurteilung des Verhältnisses zum Gesamtbeitrag senken.

 

 

Sollte die Möglichkeit bestehen, dass durch Absinken der Überschussanteile diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden, stellt der Versicherungsvertrag von Beginn an keinen förderfähigen Basis-/"Rürup"-Vertrag dar. Dies wäre bei den entsprechenden Einkommensteuerveranlagungen zu berücksichtigen.

Dieser Fall muss daher durch die Vertragsbedingungen ausgeschlossen sein.

Im Übrigen ist zu beachten, dass bereits seit dem 01.01.2010 nur noch Beiträge zugunsten zertifizierter Basisrenten nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG berücksichtigt werden und diese Regelung auch für bereits abgeschlossene Verträge Anwendung findet, so dass auch die Bedingungen bereits bestehender Verträge von der Zertifizierungsstelle geprüft werden.

FinMin Thüringen, Erlass v. 29.10.2009 - S 2221 A - 74 - A 2.17

Quelle: Redaktion Steuern - vom 09.06.10