Falko Matte © fotolia.de

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Steuerberatung -

Sozialversicherung: Was sich 2010 ändert

Nicht nur das Steuerrecht bietet seit Neujahr 2010 eine Reihe von Neuregelungen, auch sozialversicherungsrechtliche Änderungen hielt der Jahreswechsel reichlich bereit. Über den Elektronischen Entgeltnachweis ELENA beispielsweise berichtete bereits das erste Top Thema im neuen Jahr. Nun folgt ein Überblick über weitere wichtige Neuerungen: von Künstlersozialabgabe und Kurzarbeitergeld über Renten- und Pflegeversicherung bis hin zur Unfallversicherung.

  • Es erfolgt die turnusmäßige Anpassung der Versicherungspflichtgrenze, der Beitragsbemessungsgrenzen sowie der Bezugsgröße. Sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern werden die Beträge leicht angehoben.
  • Die Träger der Rentenversicherung prüfen die ordnungsgemäße Abführung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung mit. Hierbei informieren die Betriebsprüfer die Unfallversicherungsträger über das Ergebnis. Die Bescheide erstellen die Unfallversicherungsträger, an sie sind auch Widersprüche zu richten. Seit dem 04.01.2010 gibt es eine zentrale und kostenfreie Servicenummer für die gesetzliche Unfallversicherung: Unter 0800/6050404 ist die Infoline von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8:00 und 18:00 Uhr erreichbar. Dort erhalten Unternehmer und Versicherte Auskunft zu allen Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen.
  • Aufgrund der gestiegenen Zahl von Insolvenzen erhöht sich der Umlagesatz für 2010 von 0,1 % auf 0,41 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts. Dieser Beitragssatz gilt auch für geringfügig Beschäftigte.
  • Die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld wird von 6 Monaten auf 18 Monate verlängert, sofern die Kurzarbeit 2010 beginnt.
  • Der Beitragssatz zur Künstlersozialabgabe sinkt von 4,4 % auf 3,9 %.
  • Durch die Beitragsabführung an den Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen von der Künstlersozialkasse keinen Nachweis über die Beiträge der einzelnen versicherten Künstler und Publizisten mehr. Die Meldepflicht wird um einen automatisierten monatlichen Melde- und Beitragsnachweis an die zuständige Krankenkasse ergänzt.
  • Die Sachbezugswerte steigen geringfügig, für die monatliche Verpflegung von 210 € auf 215 €, von 46 € auf 47 € für das Frühstück sowie von 82 € auf 84 € für Mittag- und Abendessen.
  • Mit ELENA wird der Elektronische Entgeltnachweis eingeführt (siehe Newsletter vom 07.01.2010).
  • Arbeitgeber haben die Möglichkeit, am elektronischen Datenaustausch für das Erstattungsverfahren bei Krankheit oder Mutterschaft (U1- und U2-Verfahren) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz teilzunehmen. Ab 2011 ist dies verpflichtend.
  • Im Zuge der Pflegereform 2008 werden ab 2010 die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung erneut angehoben.
  • Durch die Reform des vertragsärztlichen Vergütungssystems ist ab 2010 eine Steuerung des ärztlichen Niederlassungsverhaltens über Preisanreize vorgesehen. Nunmehr gelten die Regelungen zur Zahlung von Sicherstellungszuschlägen nur noch für die vertragszahnärztliche Versorgung.
  • Die nach altem Recht zur Versorgung der Versicherten berechtigende Zulassung durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung wurde abgeschafft. Hilfsmittel dürfen an Versicherte nur noch auf der Grundlage von Verträgen abgegeben werden, was mehr Wettbewerb bei der Hilfsmittelversorgung ermöglichen soll.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - vom 26.01.10