Steuerberatung -

Statusfeststellungsverfahren entscheiden auch über Versicherungspflicht

 

Bislang entscheiden Statusfeststellungen darüber, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. In der Folge wurde dann die Entscheidung hinsichtlich der Versicherungspflicht zu den einzelnen Versicherungszweigen getroffen. Doch nun kommt Bewegung in den Bereich der Statusfeststellungen.

 

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Statusfeststellungsverfahren nicht nur als eine Entscheidung über das Vorliegen einer Beschäftigung, sondern auch über das Vorliegen der Versicherungspflicht in den einzelnen Versicherungszweigen gesehen werden. Die Entscheidung hinsichtlich der Form wurde dabei nicht festgelegt. Hier wird es sicherlich kurzfristig die entsprechenden Regelungen geben.

Quelle: BSG - Urteil vom 04.06.09