Steuerberatung -

Trotz Abzugsverbot Gewerbesteuerrückstellung bilden

 

Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen stellennach dem Einkommensteuergesetzin der Fassungdes Unternehmensteuerreformgesetzes keine Betriebsausgaben dar. Diese Neuregelung gilt erstmals für die Gewerbesteuer, die für Erhebungszeiträume festgesetzt wird, die nach dem 31.12.2007 enden.

 

Ungeachtet dieses Abzugsverbots ist in der Steuerbilanz eine Gewerbesteuerrückstellung zu bilden; die Gewinnauswirkungen sind jedoch außerbilanziell zu neutralisieren. Positiver Aspekt dieser Auffassung: Die Gewerbesteuerrückstellung mindert das für die Anwendung des § 7g EStG maßgebliche Betriebsvermögen.

Die Regelung gilt sinngemäß auch für die Passivierung von Aufwendungen in der Steuerbilanz, die unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 EStG fallen (Passivierung in der Steuerbilanz; Neutralisierung durch außerbilanzielle Hinzurechnungen).http://www.drsp.net/cgi-bin/drsp_suche.pl?Collection=CredCard;qryAktenzeichen=

 

Quelle: FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 02.04.09