Steuerberatung -

Versicherungspflicht von Familienangehörigen in einer GmbH

Nach dem Tod seiner Mutter wurdeein Betriebswirtin der Geschäftsleitung einer Familien-GmbHneben seinem Onkel eingesetzt. Jedoch war Letztererallein mit der vollen rechtlichen Befugnis eines Gesellschafters ausgestattet und trug somit auch das Unternehmerrisiko. Im Verfahren beantragte der "Juniorchef" eine Befreiung von der Versicherungspflicht.

 

Mit Urteil vom 26.03.2009 vertrat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen jedoch die Auffassung, dass das vorliegende Beschäftigungsverhältnis insbesondere deshalb der Versicherungspflicht unterliege, weil trotz Übernahme der Geschäftsleitung kein unternehmerisches Risiko getragen werde. In ihrer Begründung führten die Richter aus, dass zwar die Abhängigkeit unter Familienangehörigen weitaus weniger stark ausgeprägt sei als unter fremden Dritten, dies jedoch grundsätzlich der Annahme eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nicht entgegenstehe.

Volltextabruf

Quelle: LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 26.03.09