Steuerberatung -

Vorsteuerabzug nach dem Wechsel zum Kleinunternehmer

Durch den Wechsel von der allgemeinen Besteuerung zur Nichterhebung der Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung ändern sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse. Dies berechtigt zu einer Korrektur des Vorsteuerabzugs.

 

Dieser Möglichkeit der Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG steht die im Streitjahr noch gültige Regelung nicht entgegen, wonach bei einem Wechsel von der allgemeinen Besteuerung zur Nichterhebung der Steuer nach § 19 UStG eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG nur dann zugelassen ist, wenn sich die für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei einem Wirtschaftsgut geändert haben, das von dem Unternehmer bereits vor dem Wechsel erstmals verwendet wurde (§ 19 Abs. 1 Satz 5 UStG). Da die streitigen Maschinen bereits vor dem Wechsel erstmalig zur Erzielung steuerpflichtiger Umsätze verwendet wurden und die Rechtsprechung den Wechsel als Änderung der rechtlichen Verhältnisse beurteilt, lagen die gesetzlich geforderten Voraussetzungen vor.

Hinweis: Um klarzustellen, dass eine Vorsteuerberichtigung auch im Bereich der Kleinunternehmerregelung uneingeschränkt angewendet werden kann, hat der Gesetzgeber § 19 Abs. 1 Satz 5 UStG im StÄndG 2001 gestrichen.

Quelle: FG München - Urteil vom 29.01.09