Steuerberatung -

Vorwegabzug bei Gesellschafter-Geschäftsführer als Pensionär

Setzt ein Gesellschafter-Geschäftsführer nach Erreichen des Pensionsalters seine Tätigkeit für die GmbH fort, ist der Vorwegabzug auch dann weiterhin zu kürzen, wenn vor Erreichen der Altersgrenze der Aufwand, der der GmbH auf Dauer für die Pensionszusage entsteht, die Beteiligungsquote des Gesellschafter-Geschäftsführers an der GmbH überschritten hat. Dabei ist unmaßgeblich, wenn im betreffenden VZ aufgrund Erreichens des Pensionsalters keine Zuführungen zur Pensionsrückstellung mehr vorgenommen werden, da auf den Charakter des Beschäftigungsverhältnisses abzustellen ist.

Lohnnachzahlungen, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet werden, sind bei der Kürzung des Vorwegabzugs zu berücksichtigen, wenn lediglich während des Bestehens des aktiven Beschäftigungsverhältnisses vorwegabzugsschädliche Leistungen erbracht oder Versorgungsansprüche begründet wurden. Danach wird entscheidend auf den Charakter des Beschäftigungsverhältnisses abgestellt. So mindern auch vorwegabzugsschädliche Zukunftssicherungsleistungen oder Versorgungsansprüche bzw. Anwartschaftsrechte i.S.d. § 10c Abs. 3 EStG a.F. aus einem im VZ fortbestehenden Beschäftigungsverhältnis den Vorwegabzug.

BFH, Urt. v. 24.06.2009 - X R 56/08

Quelle: Redaktion Steuern - vom 23.03.10