Steuerberatung -

Wann gelten Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastungen?

Bescheinigt ein Psychiater und Nervenarzt bei einem Betreuungsverfahren, dassdie Unterbringung ineiner Einrichtung für betreutes Wohnen medizinisch und behinderungsbedingt notwendig ist, reicht dies für den Abzug der Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastungen aus.

 

Das von einem fachkundigen Arzt zu erstellende Gutachten hat dieselbe Aussage- und Beweiskraft wie ein amtsärztliches Gutachten oder die Begutachtung durch einen Sozialhilfeträger.

Hinzu kommt, dass nach der Lebenserfahrung niemand ohne Not aus persönlichen Gründen der Lebensführung in ein Heim für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung zieht. Anders als eine Kurreise oder der Besuch eines Internats scheiden in diesen Fällen Gründe der gesundheitlichen Vorbeugung und Erholung oder sonstige Motive der persönlichen Lebensführung aus.

Volltextabruf

Quelle: FG Köln - Urteil vom 29.11.07