Steuerberatung -

Wann ist ein Zuschuss für doppelte Haushaltsführung sozialversicherungsfrei?

Ein Steuerberater zahlte seiner Mitarbeiterin über Jahre hinweg ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 500 €. Ergänzend dazu erhielt sie einen steuerfreien monatlichen Zuschuss für doppelte Haushaltsführung in Höhe von 700 €.

Unabhängig von der Frage der Steuerfreiheit sah es nunmehr das LSG Hessen mit Urteil vom 30.11.2009 (L 1 KR 128/08) als erwiesen an, dass dieser Zuschuss der Beitragspflicht unterliegt. In ihrem Urteil verwiesen die Richter darauf, dass der Zuschuss für die doppelte Haushaltsführung nur dann sozialversicherungsfrei sei, wenn er zusätzlich zum Lohn gezahlt werde. Hiervon könne jedoch bei einem Bruttolohn in Höhe von 500 € für eine Vollzeittätigkeit nicht ausgegangen werden. Vielmehr greife dies nur dann, wenn auch ansonsten ein adäquater Lohn bezahlt werde.

LSG Hessen, Urt. v. 30.11.2009 - L 1 KR 128/08

Quelle: Redaktion Steuern - vom 27.04.10