Steuerberatung -

Wann kann von einer abhängigen Beschäftigung zwischen Angehörigen ausgegangen werden?

Insbesondere bei Familienangehörigen kommt es häufig vor, dass zwischen Angehörigen ein Arbeitsvertrag geschlossen wird und dabei anhand der objektiven Umstände von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis auszugehen ist. In der Praxis ist es jedoch oft das Bestreben der Beteiligten, das Ganze als Mitunternehmerschaft zu gestalten. Sofern aber nur einer der beiden als Inhaber des Unternehmens im Rechtsverkehr auftritt und eine behauptete Stellung des anderen als Mitunternehmer nicht erkennbar nach außen gedrungen ist, bzw. durch entsprechende Vereinbarungen dokumentiert wird, so ist von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen.

Dies gilt auch dann, wenn außer einer im Nachhinein behaupteten "Sacheinlage" keinerlei Umstände zu Tage getreten sind, die nahelegen würden, dass der Angehörige auch nur ansatzweise am Unternehmerrisiko beteiligt ist. Auf nur im Innenverhältnis sichtbare Umstände kommt es nach Ansicht des Sozialgerichts Dresden nicht an.

SG Dresden, Urt. v. 28.04.2010 - S 18 KR 602/07

Quelle: Redaktion Steuern - vom 07.12.10