Steuerberatung -

Was bestimmt beim Dachaustausch die Zuordnung zu den Herstellungskosten?

Bei einem Austausch von Flach- durch Satteldach ist für die Zuordnung zu den Herstellungskosten der tatsächliche Zusammenhang mit der Maßnahme "Dachgeschossausbau" entscheidend. Die Schadhaftigkeit des Flachdachs ist für die Entscheidung unerheblich.

Der Urteilstenor hat zur Folge, dass der Austausch des bisherigen Flachdachs durch ein neues Satteldach bei einem Mietshaus dazu führt, dass die hierfür angefallenen Aufwendungen nicht sofort, sondern erst über die AfA absetzbar sind. Zwar gehört die Renovierung der schadhaften alten Hausbedeckung für sich gesehen als Erhaltungsaufwand zu den sofort abzugsfähigen Werbungskosten. Doch entsteht durch den Einbau des Satteldachs erstmals ein ausbaufähiges neues Dachgeschoss, handelt es sich insgesamt um Herstellungskosten. Dies gilt dann auch für den anteiligen Erhaltungsaufwand, der ohne den Dachausbau bei der Sanierung ohnehin angefallen wäre.

Hinweis: Aufwendungen für die Erweiterung eines Gebäudes sind als nachträgliche Herstellungskosten zu beurteilen, wenn sich die nutzbare Fläche vergrößert oder sich eine Immobilie in ihrer Substanz vermehrt.

Volltextabruf

Quelle: FG München - Urteil vom 02.04.09