Steuerberatung -

Was der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag dem Steuerzahler verspricht

Nach dreiwöchigen Verhandlungen haben Union und FDP ihren Koalitionsvertrag am 24. Oktober endlich öffentlich vorgestellt. Trotz neuer Unmutsbekundungen von Seiten der Länder und Kommunen halten die Koalitionsparteien an ihren Wahlversprechen fest, die Steuern zu senken. Vor allem sollen Familien und Geringverdiener bei der Einkommensteuer entlastet werden. Hinzu kommt ein Krisenprogramm zur Entlastung von Unternehmen; und bei der Erbschaftsteuer soll ein neuer Stufentarif für Geschwister eingeführt werden. Darüber hinaus stellt die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag einen deutlichen Bürokratieabbau in Aussicht.

 

Das 124 Seiten starke Papier enthält unter anderem folgende Punkte, die aus steuerlicher Sicht von Bedeutung sind:

  • Für Unternehmen sehen Union und FDP zum 01.01.2010 ein Sofortprogramm zur Steuerentlastung vor. Neben der Lockerung der Verlustabzugsbeschränkungen und der Zinsschranke verbessern sich die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge im Erbschaftsteuergesetz. Hierzu werden die Wohlverhaltenszeiträume verkürzt und die erforderlichen Lohnsummen abgesenkt.
  • Für untere Einkommensbereiche sowie Familien mit Kindern plant Schwarz-Gelb Steuersenkungen von jährlich 24 Mrd. €. Ab 2011 soll ein Stufentarif gelten und auch die übermäßige Belastung mittlerer Einkommen entschärfen.
  • Der Kinderfreibetrag wird 2010 auf 7.008 € und das Kindergeld um je 20 € pro Sprössling erhöht.
  • Für Kinder unter drei Jahren wird ab 2013 ein Betreuungsgeld von 150 € eingeführt.
  • Private Steuerberatungskosten sollen wieder abzugsfähig werden.
  • Beherbergungsleistungen in Hotel- und Gastronomiegewerbe erhalten schon ab 2010 den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.
  • Die Besteuerung von Jahreswagenrabatten soll zügig auf ein realitätsgerechtes Maß gebracht und die Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge überprüft werden.
  • Die Besteuerung von Rentnern wollen Union und FDP so vereinfachen, dass weder ein aufwendiges Kontrollmitteilungsverfahren, noch eine separate Erklärungspflicht für Rentenbezüge mehr notwendig ist.
  • Noch in dieser Legislaturperiode soll allen Bürgern auf Wunsch eine vorausgefüllte Steuererklärung mit den bei der Finanzverwaltung vorhandenen Daten zur Verfügung gestellt werden.
  • Eingetragene Lebenspartner sollen im Steuerrecht mit Ehegatten gleichgestellt werden.
  • Die Gebührenpflicht für die verbindliche Auskunft wird auf wesentliche und aufwendige Fälle beschränkt.
  • Die Rahmenbedingungen für Alleinerziehende sollen durch ein Maßnahmenpaket verbessert und der Entlastungsbetrag nach § 24b EStG in einen Abzug von der Steuerschuld umgewandelt werden.
  • Bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen plant die neue Bundesregierung, den Hinzurechnungssatz bei den Immobilienmieten von 65 % auf 50 % zu reduzieren.
  • Es soll ein Wahlrecht eingeführt werden, wonach die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € oder die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 1.000 € anzuwenden ist.
  • Noch im Verlauf dieser Legislaturperiode will Schwarz-Gelb prüfen, ob und in welchem Umfang das Prinzip der Ist-Besteuerung im Umsatzsteuergesetz ausgeweitet werden kann.
  • Die Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen steht an.
  • Eine Erhöhung und Dynamisierung der Grenze sozialversicherungsfreier Minijobs soll geprüft werden.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - Beitrag vom 27.10.09