Steuerberatung -

Wenn Kindergeld an das Kind abgezweigt wird

Verweist die Familienkasse auf die Möglichkeit eines Schadenersatzbegehrens, weil es während des Prüfungszeitraums für das Abzweigungsbegehren des Kindes das Kindergeld unter Verstoß gegen eine bindende Dienstanweisung weiterhin an die kindergeldberechtigte Mutter ausgezahlt hat, liegt eine Ermessensunterschreitung vor.

Die Abzweigung von Kindergeld dient dazu, dass das Geld - im Fall eines geringeren Unterhaltsaufwands für das Kind - entweder diesem selbst oder dem Unterhaltszahler zugutekommt. Es kann dahinstehen, ob der Abzweigungsanspruch entfällt, wenn die Auszahlung des Kindergeldes an das Kind oder einen Dritten erst nach der Zahlung an den Berechtigten beantragt wird, die Familienkasse zuvor keinen Anlass zur Prüfung der Abzweigungsvoraussetzungen hatte und diese auch nicht kannte. Die Verhältnisse im Streitfall lagen jedoch anders.

Hinweis: Zahlt der Elternteil Unterhalt unterhalb des Kindergeldanspruchs, kann die Familienkasse bei einem Abzweigungsbegehren eines Kindes auch zu der Entscheidung kommen, das Geld aufzuteilen: Es erfolgt eine Auszahlung an den Elternteil in Höhe seiner tatsächlichen Unterhaltsleistungen und nur der überschießende Betrag wird an das Kind abgezweigt. Eine solche Entscheidung wäre ermessensgerecht.

FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 02.04.2009 - 10 K 10320/07

Quelle: Redaktion Steuern - vom 02.02.10