Maksym Yemelyanov © fotolia.de

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Steuerberatung -

Wichtige Terminsachen an Silvester 2010!

Es ist wieder so weit: Das Jahr neigt sich seinem Ende zu und wieder läuft eine Reihe gesetzlicher Fristen ab. Damit Sie keine verpassen, haben wir Ihnen im Folgenden eine Checkliste mit wichtigen Merkposten erstellt.

  • Verjährung: Steuerbescheide für 2005 verjähren mit Ablauf des Jahres 2010, sofern die Steuererklärungen in 2006 abgegeben wurden. Das gilt auch, wenn die alten Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen. Sie sind nur bis Ende 2010 grundsätzlich noch vollkommen offen und änderbar. Ein Änderungsantrag kann nur noch innerhalb dieser Frist gestellt werden.
  • Formulare: An Silvester 2010 endet die automatische Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2009 bei Abgabe durch einen Steuerberater.
  • Altersvorsorge: Riester-Zulage für 2008 gibt es nur noch, wenn dem entsprechenden Sparinstitut der Antrag auf Förderung bis zum 31.12.2010 vorliegt. Ansonsten verfällt der Zuschuss. Liegt ein Dauerzulagenantrag beim Produktanbieter vor, wird der Antrag automatisch und unmittelbar zwischen Anbieter und Zulagestelle durch elektronische Datenübertragung abgewickelt.
  • Kindergeld: Der Antrag für das Jahr 2006 kann durch die vierjährige Festsetzungsfrist nur bis zum 31.12.2010 gestellt werden.
  • Arbeitnehmer-Sparzulage: Für den Antrag bleiben jetzt erstmals vier Jahre Zeit. Damit können ihn Arbeitnehmer immer zeitgleich mit ihrer Einkommensteuererklärung einreichen. Der Antrag für das Jahr 2006 muss bis zum 31.12.2010 gestellt werden.
  • Bauabzugsteuer: Bauunternehmer oder Handwerker erhalten in der Regel für drei Jahre eine Freistellungsbescheinigung zur Vermeidung der Bauabzugssteuer. Da die Bescheinigungen üblicherweise bis Silvester gelten, läuft jetzt die Gültigkeit der ab 2008 ausgestellten Dokumente ab.
  • Wohnungsbauprämie. Bis zum Jahresende kann noch für 2010 die staatliche Förderung gesichert werden.
  • Antragsveranlagung: Wer nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vorweist, darf eine Antragsveranlagung beantragen und erhält in den meisten Fällen hierüber eine Erstattung. Hierzu bleiben vier Jahre Zeit, für 2006 also bis Ende 2010.
  • Aufbewahrungspflicht: Um Platz im Archiv für neue Unterlagen zu schaffen, können - etwa im Rahmen der Inventur - Anfang 2011 geschäftliche Belege und Ordner vernichtet werden, die 2000 oder früher erstellt worden sind.
  • Investitionszulage: Die Antragsfrist für das Jahr 2007 läuft am 31.12.2010 aus.
  • Ökosteuer: Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes besteht die Möglichkeit, sich die Ökosteuerbelastung rückerstatten zu lassen. Spätestens bis zum 31.12.2010 müssen Unternehmen die Anträge für das Verbrauchsjahr 2009 beim örtlich zuständigen Hauptzollamt eingereicht haben.
  • Bilanz: Für offenlegungspflichtige Unternehmen läuft Ende 2010 die Veröffentlichungsfrist beim elektronischen Bundesanzeiger für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2009 ab. Diese Frist ist nicht verlängerbar.
  • Rechnungen: Zum 31.12.2010 verjähren alle Rechnungen, die im Jahre 2007 gestellt worden sind. Hier gilt eine Dreijahresfrist, die mit Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem die Rechnung erstellt wurde. Um der Verjährung zu entgehen, muss der Rechnungssteller gerichtlich einen Anspruch auf den Rechnungsbetrag geltend machen, etwa durch Mahnbescheid oder Klage.
  • Heirat: Das Ja-Wort bis Silvester 2010 ist vor allem dann lukrativ, wenn ein Partner Allein- oder Hauptverdiener ist. Hier bringt die Zusammenveranlagung rückwirkend für das gesamte Jahr den größten Steuervorteil.
  • Kinderbetreuungskosten: Sind die Vergünstigungen noch nicht ausgeschöpft, rettet die Zahlung bis Silvester einen effektiven Steuerabzug.
  • Kapitaleinkünfte: Sofern der Sparerpauschbetrag im laufenden Jahr noch nicht voll ausgeschöpft ist, sollten Anleihen und Rentenfonds bis Ende 2010 verkauft werden. Über Stückzinsen und Zwischengewinne fließen die Einnahmen dann noch steuerfrei ins alte Jahr.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - vom 30.11.10