BFH - Beschluss vom 07.12.2006 (IX B 34/06)
Die Beschwerde ist unbegründet. Der von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz ist nicht gegeben. 1. Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung [...]