BFH - Beschluss vom 20.12.2006 (II S 13/06)
Die Anhörungsrüge und die etwa erhobene Gegenvorstellung sind unzulässig. 1. Der Senat wertet den Antrag der Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Kläger), wegen 'der schwerwiegenden Verletzung des Anspruchs auf [...]