FG Nürnberg - Urteil vom 30.05.2018 (3 K 1382/17)
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. Streitig ist die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Die Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger [...]