BSG - Beschluss vom 11.01.2022 (B 5 R 232/21 B)
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 12. Juli 2021 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. [...]