BFH - Beschluss vom 10.03.2005 (IV B 23/05)
Das Rechtsmittel ist unzulässig. Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) muss sich --wie auch aus der Rechtsmittelbelehrung in dem vorbezeichneten Urteil hervorgeht-- jeder Beteiligte, sofern es sich nicht um eine juristische [...]