BFH - Beschluss vom 02.03.2005 (VI B 32/04)
Die Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg. Sie ist, soweit sie zulässig erhoben wurde, unbegründet. 1. Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist die Revision u.a. zuzulassen, [...]