FG Nürnberg - Urteil vom 18.04.2023 (2 K 345/20)
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Streitig ist der Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für den Erwerb eines Audi R 8. Der Kläger handelte im Streitjahr 2011 mit [...]