FG Hamburg - Urteil vom 08.11.2018 (2 K 52/18)
Streitig ist der Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines Subunternehmers der Klägerin. Die Klägerin ist eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand XX ist. Im Streitjahr 2014 unterhielt sie Geschäftsräume bei einem [...]