BMF - Schreiben vom 25.08.1992 (IV B 2 - S 1909 - 32/92)
Es wurde gefragt, ob § 20 Abs. 6 Satz 2 UmwStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 1992 auch dann anwendbar ist, wenn es sich bei der Kapitalgesellschaft, deren Anteile eingebracht werden, und bei der [...]