OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 03.04.2003 (S 2263)
Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG können Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, zwischen der Zusammenveranlagung (§ 26 b EStG), der getrennten Veranlagung (§ 26 a [...]