Seit 2009 wird bei Kapitalerträgen die so genannte Abgeltungsteuer erhoben. Sowohl für laufende Erträge als auch für Veräußerungsgewinne gilt ein Steuersatz von 25 %. Diese Einkünfte sind durch den pauschalen Steuersatz vom progressiven Steuertarif ausgenommen. Lediglich für bestimmte gesetzlich definierte Fälle von Kapitalerträgen gilt die tarifliche Einkommensteuer (z.B. im Rahmen des Veranlagungswahlrechts nach § 32d Abs. 6 EStG oder bei den Tatbeständen nach § 32d Abs. 2 EStG).
Die Finanzverwaltung hat die Anwendung der Regelungen zur Abgeltungsteuer durch umfangreiche Verwaltungsanweisungen konkretisiert. Außerdem wird in der letzten Zeit über die Abschaffung der Abgeltungsteuer diskutiert. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen bei der Abgeltungsteuer in der jüngsten Vergangenheit.
Aktien: Steuerpflicht bei Wandelanleihen
Wann greift die Steuerpflicht beim Erhalt von Aktien im Zuge einer Wandelanleihe? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Beschluss vom 13.10.2021 (I R 37/18) dazu Stellung genommen, ob die Veräußerung von Aktien, die nach dem Erwerb entsprechender Wandelanleihen in Aktien umgewandelt wurden, steuerpflichtig ist. Hier können Sie nachlesen, was genau der BFH beschlossen hat!
BMF: Neuigkeiten zur Abgeltungsteuer
Dieser kompakte Überblick über die jüngsten BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer bringt Sie auf den neuesten Stand. Außerdem erhalten Sie einen Ausblick auf die im Jahressteuergesetz 2019 geplanten Änderungen zur Abgeltungsteuer – sowie Neuigkeiten zur Diskussion um die Abschaffung der Abgeltungsteuer. Klicken Sie hier und erfahren Sie, wie das BMF die Regeln der Abgeltungsteuer konkretisiert hat.
Komplette Abschaffung der Abgeltungsteuer?
Der Koalitionsvertrag sah eine Abschaffung der Abgeltungsteuer für Zinserträge vor. Anschließend hörte man längere Zeit nichts mehr von diesem Projekt – bis im Frühjahr 2019 Finanzminister Olaf Scholz plötzlich seine Pläne vorstellte, eine komplette Abschaffung der Abgeltungsteuer zu prüfen. Der Aufschrei bei Finanzexperten war groß: Wenn auch Dividenden und andere Ausschüttungen zu einem meist höheren persönlichen Steuersatz veranlagt werden, würde dies die Unternehmensbesteuerung in ein Chaos stürzen. Hier mehr erfahren.
Abschaffung der Abgeltungsteuer: Fragen an die Bundesregierung
Regierungspläne sehen eine Abschaffung der Abgeltungsteuer für Zinserträge vor, nachdem der automatische Informationsaustausch für Finanzkonten eingeführt wurde. Die Bundesregierung soll sich nun auf eine „kleine Anfrage“ hin näher dazu äußern. Die Fragen betreffen den Zeitpunkt und Umfang der geplanten Änderungen, sowie die Auswirkungen für die Altersvorsorge und den Sparerpauschbetrag. Hier mehr erfahren.
Auswirkungen des Koalitionsvertrags auf die Unternehmensteuer
Der Entwurf des Koalitionsvertrages fasst auf 179 Seiten zusammen, worauf sich die Verhandlungsparteien verständigt haben. In dieser Wahlperiode nahmen die Steuern nicht unbedingt die Rolle eines zentralen Themas ein - jedoch haben es die Auswirkungen (gerade für größere Unternehmen) in sich. Für diese sollen zahlreiche Änderungen herbeigeführt werden, die im Koalitionsvertrag allerdings überwiegend "schwammig" formuliert sind. Unter anderem soll die Abgeltungsteuer für Zinserträge abgeschafft weren. Hier mehr erfahren.