Erbschaftsteuerreform: Neuer Gesetzentwurf, neues Glück?

Die Erbschaftsteuerreform wird zur Belastungsprobe für die große Koalition. Was bisher geschah:

Ein solches Erdbeben scheint sich nun im Hintergrund aber doch anzubahnen...

Erbschaftsteuerreform 2015/ 2016: Die Suche nach einem neuen Ansatz

Denn: Nachdem sich Wirtschaft und Steuerberaterverbände weiterhin massiv gegen die derzeitigen Reformpläne aussprachen (und dabei in den Koalitionsparteien Unterstützer haben), sind die Finanzexperten der SPD und Union nach Informationen der Süddeutschen Zeitung jetzt auf der Suche nach einem ganz neuen Ansatz.

Das größte Problem bisher: Bei dem Gesetzesentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer kann es bei großen Unternehmen zu einem sprunghaften und starken Anstieg der Belastung für die Erben kommen. Dies gilt für Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro.

Die Erben der großen Betriebsvermögen sollen nach Schäubles Reformvorschlägen wählen können. Entweder akzeptieren sie, dass das Finanzamt ihre Vermögensverhältnisse in Hinblick auf eine Verschonungsmöglichkeit prüft. Oder sie entscheiden sich für das so genannte Abschmelzungsmodell.

Von 26 Millionen Euro an vermindert sich damit der Anteil des verschonten Vermögens pro zusätzlichen 1,5 Millionen Euro um einen Prozentpunkt – dies allerdings nur bis zu einem Vermögen von 120 Millionen Euro. Darüber hinaus sollen immer 20 Prozent des Vermögens verschont werden.

Nach Berechnungen des Professors für Steuerwirkungslehre an der Berliner FU, Frank Hechtner, führt dies in manchen Fällen zu einer konfiskatorischen Grenzbelastung. Die ohnehin steigend ausgestaltete Besteuerung wird verschärft, weil gleichzeitig auch das zu versteuernde Vermögen anwächst.

In solchen Fällen nehme der Staat dem Steuerpflichtigen nicht nur einen Teil seines Vermögens weg, sondern alles.

Deshalb arbeitet die GroKo nun im Hintergrund – so die SZ – bereits an einem völlig neuen Entwurf der Erbschaftsteuerreform. Es bleibt also auch 2016 spannend – sobald konkrete Informationen zu diesem neuen Ansatz durchsickern, werden wir Sie hier auf den Themenseiten zur Erbschaftsteuerreform informieren!

Markus Bongardt, Online Redaktion

Quelle: sueddeutsche.de vom 17.11.2015: Steuer mit enteignender Wirkung

 

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