Geht es um die Überprüfung des Jahresabschlusses einer mittelgroßen oder großen Kapitalgesellschaft, so kommt der Abschlussprüfer zum Einsatz. Der Abschlussprüfer kontrolliert den Jahresabschluss auf seine Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit.
In unseren Fachbeiträgen finden Sie die wichtigsten Informationen, damit Sie Ihren Mandanten erklären können, ob ihr Jahresabschluss und ggf. weitere Berichte von einem Jahresabschlussprüfer begutachtet werden müssen. Außerdem erfahren Sie Genaueres über die Prüfungsdurchführung und über das Ergebnis des Prüfers.
Als Abschlussprüfer können grundsätzlich nur Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bestellt werden (§ 319 Abs. 1 Satz 1 HGB). Erfahren Sie in unserem Fachbeitrag, ob es hierzu auch eine Ausnahmeregelung gibt. Außerdem für Sie: Alles zu den Abschlussgründen sowie Bestellung und Beauftragung des Abschlussprüfers!
Mehr erfahren
Nach Abschluss der Prüfungsdurchführung erfolgt die Berichterstattung über das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung. Die Berichterstattung des Abschlussprüfers erfolgt in Form eines schriftlichen Prüfungsberichts. Wie muss dieser Prüfungsbericht genau aussehen? Und treffen den Abschlussprüfer weitere Pflichten? Unser Fachbeirtrag bietet Ihnen Antworten auf diese und weitere Fragen- inklusive ausführliche Mustergliederungen für den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk!
Mehr erfahren
Der folgende Fachbeitrag erläutert Ihnen, wo die Rechte und Pflichten des Abschlussprüfers bei der Jahresabschlussprüfung geregelt sind. Erfahren Sie außerdem, welche Prüfunfsstandards der Abschlussprüfer einhalten muss und ob diese Gesetztescharakter haben. Lesen Sie jetzt weiter!
Mehr erfahren