Fristverlängerung TSE: Länder gehen ihren eigenen Weg

Wie wir bereits hier berichteten, bleibt das BMF bei der TSE-Pflicht hart und will die Nichtbeanstandungsregel nicht über den 30.9.2020 hinaus verlängern. Doch nun haben einige Länder einen Sonderweg eingeschlagen und per Erlass eine neue Frist zum 31.3.2021 gesetzt. In welchen Ländern es eine Fristverlängerung gilt und unter welchen Bedingungen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

+++Tipp+++ Ob Fristverlängerung oder nicht: Ihre Mandanten sollten jetzt die Kassensysteme umstellen. Klicken Sie hier und laden Sie jetzt Ihren Spezialreport „Kassengesetz 2020 - das muss jetzt erledigt werden“ kostenlos herunter!

 

Fristverlängerung ja – aber nicht ohne Bedingungen

Bislang haben folgende Länder die Nichtbeanstandungsregel bis zum 31.3.2021 verlängert:

  • Hessen,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Bayern,
  • Hamburg,
  • Niedersachsen,
  • Baden-Württemberg
  • Schleswig-Holstein
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Saarland
  • Sachsen
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Damit schaffen mittlerweile alle Länder eine eigene Frist, um die Wirtschaft in Zeiten der Corona-Krise weiter zu entlasten – mit Ausnahme von Bremen.

„Wir geben der Wirtschaft in Hessen mehr Zeit, um elektronische Kassensysteme manipulationssicher zu machen“, erklärte zum Beispiel Hessens Finanzminister Michael Boddenberg. „Die aktuelle Corona-Krise belastet den Handel und die Gastronomie stark und stellt sie vor große Herausforderungen. Ich möchte, dass wir den Betroffenen in dieser schwierigen Zeit nicht noch mehr abverlangen. Kontaktbeschränkungen haben in den vergangenen Monaten außerdem dazu geführt, dass der Einbau der technischen Sicherheitseinrichtungen in die Kasse vor Ort nicht immer realisiert werden konnte. Auch die auf Grund der befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze notwendig gewordene Umstellung der Kassensysteme führt vermehrt zu zeitlichen Problemen beim Einbau der Sicherheitskomponente. Leider folgt das Bundesfinanzministeriums nicht unserem Vorschlag, die Übergangsfrist zu verlängern. Deshalb bringt auch Hessen einen eigenen Erlass auf den Weg und handelt damit im Sinne der Wirtschaft.“

Allerdings müssen die Unternehmen auch in den Ländern mit längerer Frist bis zum 30.9.2020 wichtige Schritte zur Umstellung auf die TSE machen. Denn die Fristverlängerung gilt nur für Unternehmen, die:

  • die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt oder den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben hat;
  • oder wenn der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.

Praxishinweis: Ob sich weitere Länder der Fristverlängerung anschließen, steht mit Stand 6.8. noch nicht fest. Fakt ist jedoch: Auch mit der Fristverlängerung müssen Unternehmen spätestens jetzt das Projekt TSE in Angriff nehmen, denn die Bedingungen (s.o.) sind eindeutig. Was Ihre Mandanten jetzt erledigen sollten, erfahren Sie hier in unserem Spezialreport Kassengesetz 2020!

Quellen zur Fristverlängerung bei der TSE bis zum 31.3.2021

Ländererlass Hessen

NRW

Bayern

ERiC startet 2025 - Jetzt vorbereiten!

Die Schnittstelle "ERiC" ermöglicht die ab 1.1.2025 geltende Meldeverpflichtung nach § 146a Abs. 1 AO – das müssen Sie jetzt dazu wissen.

» Hier gratis anfordern!

» Elektronische Kassen
» Kassennachschau
» Offene Ladenkasse

Ein Thema, eine Seite. Mit unserer Kassentrilogie haben Sie für alle typischen Mandantenfragen je eine Infografik parat.

» Hier anfordern!

TSE und Co: Ihre Mandanten stehen vor dem Neukauf einer Kasse?

Mit dieser Checkliste prüfen Sie ganz einfach, ob die Kasse alle aktuellen und künftigen Anforderungen erfüllt!

» Jetzt gratis anfordern

Spezialreport zum Kassengesetz

Das ist jetzt zu erledigen!

TSE, Meldepflicht, Belegausgabepflicht und und und....beim Thema Kassenführung müssen Ihre Mandanten jetzt handeln.

In diesem Report erfahren Sie, was jetzt auf jeden Fall erledigt sein sollte!

» Jetzt gratis anfordern

Produkttipps rund um das KassenG

 

Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte

So wecken Sie die Aufmerksamkeit Ihrer textmüden Mandanten. Zu jedem wichtigen Steuerthema eine prägnante Grafik. Mehr braucht es nicht.

Jetzt verfügbar: 145 Infografiken zu E-Rechnung, GmbH-Holding, Minijob u.v.m.

24,90 € mtl. zzgl. USt
 

Das umfassende Paket für die einfache und schnelle Vorbereitung professioneller Mandanten-Informations­veranstaltungen. Sie erhalten fertige Unterlagen inkl. Rednerskripte als PowerPoint-Präsentations­folien zum Download.

40,75 € mtl. zzgl. USt