Betriebsprüfung: Welche Handlungsoptionen haben Ihre Mandanten bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten?

Bei der Betriebsprüfung fällt manchmal schon bei der Aufbereitung der Unterlagen auf, dass in den letzten Jahren doch nicht alles einwandfrei gelaufen ist. Doch wie reagiert man hier richtig? Was sollten Sie als steuerlicher Berater beachten? Wann kann straflos korrigiert werden? Und wann muss vielleicht nicht mehr aktiv mitgewirkt werden?

Fest steht: Sie als Steuerberater sind gefordert, Ihren Mandanten zur Seite zu stehen. Welche Handlungsmöglichkeiten Ihre Mandanten je nach Zeitpunkt haben, um strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung abzuwenden oder abzumildern, erfahren Sie in den folgenden Fachbeiträgen.

 

Betriebsprüfung (Teil 1): Handlungsmöglichkeiten, bevor der Prüfer erscheint

Bereits vor Erscheinen des Prüfers können Sie zusammen mit Ihrem Mandanten die entscheidenden Weichen stellen. Wird bei der Aufbereitung der Unterlagen für die Betriebsprüfung festgestellt, dass einige buchhalterische oder steuerliche Fehler aufgetreten sind, müssen die Handlungsmöglichkeiten abgewogen werden. Klicken Sie hier und erfahren Sie, was Sie tun können, um den Schaden von Ihrem Mandanten abzuwenden und zu begrenzen!

 

Betriebsprüfung (Teil 2): Handlungsmöglichkeiten, wenn der Prüfer erscheint

Betriebsprüfer sollen einerseits eine zutreffende Steuer festsetzen und sind andererseits nach § 10 BPO verpflichtet, bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Straftat die für die Bearbeitung dieser Straftat zuständige Stelle unverzüglich zu unterrichten. Dies im Hinterkopf sollte überlegt werden, wie die optimale Kommunikation und das Verhalten dem Prüfer gegenüber ablaufen sollte, um steuerlich ein optimales Ergebnis zu erzielen. Ferner sollten dem Steuerpflichtigen die strafrechtlichen Risiken bewusst sein und wie nach Einleitung eines Strafverfahrens weiter zu reagieren ist. Sehen Sie hier Ihre Optionen, wenn der Prüfer erscheint.