Nun ist es offiziell: Seit dem 1. Januar gelten strengere Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige von Steuerhinterziehern. Nach dem Bundestag stimmte am 19.12.2014 auch der Bundesrat der Gesetzesvorlage zu.
Die Eckdaten des neuen Gesetzes zur Selbstanzeige sehen so aus: Ab sofort bleibt eine Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige grundsätzlich nur dann straffrei, wenn das Hinterziehungsvolumen nicht mehr als 25.000 Euro beträgt.
Bei höheren Hinterziehungsvolumina kann von einer Strafverfolgung nur abgesehen werden, wenn ein entsprechender Strafzuschlag gezahlt wird. Der Zuschlag beträgt bei einer Summe von mehr als 25.000 Euro 10 %, ab 100.000 Euro 15 % und bei mehr als einer Million Euro 20 %.
Außerdem wird die Verjährung durch das neue Selbstanzeige-Gesetz auf 10 Jahre ausgedehnt.
Detaillierte Informationen zu den neuen Regeln rund um die Selbstanzeige lesen Sie in unserem Leitfaden für Steuerberater „Verschärfung der Selbstanzeige - Die Jagd auf den Steuerhinterzieher und die neuen Gefahren für den StB“. In dieser Broschüre erhalten Sie außerdem zahlreiche Empfehlungen und Tipps, wie Sie bei der Beratung rund um die Selbstanzeige richtig vorgehen und Haftungsfallen umgehen.
Schützen Sie sich als Steuerberater vor Haftungsrisiken bei der Selbstanzeige:
Markus Bongardt, Redaktion Deubner Verlag
Quelle: Bundesrat.de