Die OECD kippt neues Öl ins Feuer der Selbstanzeige: Am 29. Oktober wurde das Ende des Bankengeheimnisses beschlossen. Zumindest auf dem Papier. Denn 51 Staaten unterzeichneten in Berlin auf einem von der OECD einberufenen Treffen ein Abkommen zum automatischen Austausch von Finanzdaten.
Nach dem Willen der Unterzeichner sollen detaillierte Daten ausländischer Konten dann ab dem Jahr 2017 automatisch bei den staatlichen Finanzbehörden gesammelt und anschließend mit den Heimatländern der Kontoinhaber ausgetauscht werden. Das BMF schreibt dazu in einer offiziellen Pressemitteilung:
„Finanzinstitute müssen mit Stichtag 31. Dezember 2015 den Altbestand ihrer Konten erfassen und ab dem 1. Januar 2016 bei Neukunden die steuerliche Ansässigkeit feststellen. Der erste automatische Informationsaustausch von Daten wird im September 2017 erfolgen.“ Quelle: BMF
Weitere Länder werden sich dem Abkommen später anschließen – dann wird die Zahl der Mitgliedsstaaten auf gut 100 anwachsen. Darunter sind auch die bei Steuerhinterziehern so beliebten Steuerparadiese wie z. B. die Schweiz und Lichtenstein sowie Singapur und die Cayman Islands.
Keine Zuflucht für Steuerhinterzieher
Aber nicht nur Banken sind von der Meldepflicht betroffen. Auch Depotverwaltungen, einige Fonds- und Versicherungsunternehmen, Vermögens-Sammelstellen und Makler müssen sich am automatischen Datenaustausch beteiligen und die geforderten Informationen an die zuständigen Finanzbehörden übermitteln.
Gesammelt werden alle für Finanzbehörden relevanten Daten der Kontoinhaber, inklusive der Steuer-ID, um zu überprüfen, ob Steuerpflichtige ihre im Ausland erzielten Einnahmen auch steuerpflichtig angegeben haben. Daneben werden auch Daten erhoben, die Aufschluss über Kapitalerträge und Einkünfte der Konten geben. Das BMF führt dazu weiter aus:
„Mit der weltweiten Umsetzung dieses OECD-Standards wird Steuerhinterziehung weiter zurückgedrängt. Zukünftig werden die Steuerverwaltungen weltweit, darunter auch die deutsche, die Information erhalten, die sie für eine korrekte Besteuerung aller Steuerpflichtigen benötigen.“ Quelle: BMF
Steuerberater befürchten neue Welle an Selbstanzeigen
Ein Vergleich: Im Jahr 2013 gab es deutschlandweit rund 24.000 Selbstanzeigen. Seit Bekanntwerden der geplanten Verschärfung der Selbstanzeige, die ab dem 1. Januar 2015 gilt, ist die Zahl der Selbstanzeigen bereits drastisch angestiegen: Bis Ende Oktober 2014 haben die Finanzbehörden bundesweit bereits fast 32.000 Selbstanzeigen gezählt.
Mit dem Ergebnis des OECD-Treffens in Berlin rechnen Steuerberaterverbände nun mit einer nochmaligen Zunahme an Selbstanzeigen – denn die Gefahr, dass die illegalen finanziellen Aktivitäten im Ausland spätestens ab 2017 auffliegen, ist nun fast unausweichlich.