Die große Übersichtsseite rund um steuerfreie Einnahmen und steuerfreie Zahlungen

Auf einen Blick: Hier erhalten Sie als Steuerberater Antwort auf die wichtigsten Fragen Ihrer Mandanten zu steuerfreien Einnahmen, Vergünstigungen und Freibeträgen

„Muss ich das versteuern?“ Sie als Steuerberater kennen diese Frage zur Genüge. Denn natürlich kommen Ihre Mandanten zu Ihnen, wenn sie nicht wissen, wie bestimmte Zahlungen oder Einnahmen  steuerrechtlich einzuordnen sind.

Damit Sie auf alle diese Fragen immer sofort eine Antwort parat haben, stellen wir Ihnen diese Übersicht über steuerfreie Einnahmen / steuerfreie Zahlungen, Steuerfreibeträge, Steuervergünstigungen, steuerfreie Umsätze, steuerfreie Schenkungen und mehr zur Verfügung. Hier gelangen Sie schnell zur passenden Stelle auf die jeweilige Anfrage Ihres Mandanten.

 

Steuerfreibeträge der Jahre 2021-2024

Hier sehen Sie auf einen Blick die Steuerfreibeträge, Höchstbeträge und Pauschalen der letzten Jahre in einer übersichtlichen Tabelle, aufgeteilt nach Themengebieten wie

  • Einkommensteuer, Sozialversicherung, Vorsorgeaufwendungen, Altersentlastungsbetrag,
  • Ausbildungskosten, Fahrten/ Fahrkosten,
  • Übungsleiterpauschale, Ehrenamtspauschale, Sparerpauschbetrag und mehr.

Freibeträge 2021-2024

» Klicken Sie hier und nutzen Sie unsere Tabelle zu Steuerfreibeträgen, Höchstbeträgen und Pauschalen.

 

 

ABC der steuerfreien Zahlungen 2024

Von A wie Abfindungen und Auslandsmontage über I wie Insolvenzgeld bis Z wie steuerfreie Zuschläge. In dieser Tabelle finden Sie zu jeder relevanten Art der Zahlung eine Einschätzung, was steuerfrei und was steuerpflichtig ist, was dem Progressionsvorbehalt unterliegt und welche Vorschriften zu beachten sind. Ein muss für jeden Kanzlei-Arbeitstisch - Sie erhalten schnell erste Anhaltspunkte, ob eine Zahlung die Voraussetzung für Steuerfreiheit erfüllt odern nicht. Mit über 90 Arten von Zahlungen!

» Klicken Sie hier und nutzen Sie das große ABC der steuerfreien Zahlungen 2024.

 

Sachzuwendungen: Wann gilt die Pauschalsteuer?

Wann greift bei Sachzuwendungen die pauschale Besteuerung nach § 37b EStG? Der BFH hat das für Plätze in VIP-Logen bestimmt, die Geschäftspartnern und Arbeitnehmern unentgeltlich überlassen werden. Aufwendungen für Leerplätze sind demnach insoweit nicht zu berücksichtigen. Die Kosten für die überlassenen Plätze und der mit der Zuwendung verbundene Werbeanteil können sachgerecht geschätzt werden. Hier mehr erfahren zu BFH, Urt. v. 23.11.2023 - VI R 15/21.

 

Trinkgeld: Wann sind Zahlungen steuerfrei?

Wann sind Zahlungen als Trinkgelder nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei? Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Geldsummen von 50.000 € bzw. 1,3 Mio. € kein „Trinkgeld“ darstellen. Im Streitfall hatte ein Unternehmen diese Beträge an zwei Prokuristen gezahlt. Auch wenn es keine gesetzliche Freibetragsgrenze mehr gibt, ist nach dem Gericht die Betragshöhe für ein „Trinkgeld“ weiterhin relevant. Hier mehr erfahren zu FG Köln, Urt. v. 14.12.2022 - 9 K 2507/20 und 9 K 2814/20.

 

Sachzuwendungen: Wann greift die Pauschalbesteuerung?

Unterliegen Zuwendungen im Rahmen der Kundenwerbung der Pauschalsteuer nach § 37b EStG? Der BFH hat das für Sachzuwendungen eines Kreditinstituts abgelehnt, welches auf mehreren Veranstaltungen allgemeine Kundenpflege betrieb. Der BFH stellte klar: Die Pauschalbesteuerung greift nur, wenn sich aus den betrieblichen Zuwendungen auch dem Grunde nach steuerbare Einkünfte bei den Empfängern ergeben. Hier mehr erfahren zu BFH, Urt. v. 09.08.2023 - VI R 10/21.

 

Lohnsteuer: Steuerfreie Zuschläge und Berechnung des Grundlohns

Wann sind Arbeitgeberzahlungen als Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei? Der BFH hat klargestellt, dass der hierfür maßgebende Grundlohn der laufende Arbeitslohn ist, der dem Arbeitnehmer in regelmäßiger Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzeitraum arbeitsvertraglich zusteht. Auf den tatsächlichen Lohnzufluss kommt es daher für die Bemessung der Steuerfreiheit nicht an. Hier klicken und mehr erfahren zu BFH, Urt. v. 10.08.2023 - VI R 11/21.

 

Steuerbefreiung bei Nutzung eines betrieblichen Mobiltelefons

Wann greift die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG, wenn Arbeitgeber Telefonkosten für Mobilfunkverträge ihrer Mitarbeiter übernehmen? Was gilt bei Erwerb des Mobiltelefons zu einem unter dem Marktwert liegenden Preis? Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 23.11.2022 die Voraussetzungen für das Eingreifen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG konkretisiert. Alle relevanten Informationen sowie hilfreiche Praxishinweise finden Sie hier. Zur Urteilsbesprechung - BFH, Urt. v. 23.11.2022 - VI R 50/20.

 

Lohnsteuer: Wann sind Gehaltszuschläge steuerfrei?

Der BFH hat klargestellt, dass auch „passive“ Reisezeiten von § 3b EStG umfasst sind. Eine besonders belastende Tätigkeit verlangt das Gesetz für die Steuerfreiheit demnach nicht. Ausreichend ist, dass der Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers einer letztlich grundlohnbewehrten Tätigkeit nachgeht.  Klicken Sie hier!

 

Sachbezüge: Wichtige Vorschriften rund um die 50-Euro-Freigrenze – Darauf sollten Sie als Steuerberater achten!

Seit 2022 gibt es die neue Freigrenze für Gutscheine und Geldkarten, die auch 2024 noch gilt. An diese sind jedoch Voraussetzungen gebunden, welche die Sachbezüge weiter eingrenzen beziehungsweise noch genauer regeln und definieren. Welche diese neuen Grenzen sind und worauf Sie als Steuerberater nun acht geben sollten, erfahren Sie hier. Klicken Sie hier!

 

Steuerfreie Umsätze? Hier im Überblick

Steuerbare Umsätze i.S.d. § 1 Abs. 1 UStG sind grundsätzlich, soweit sie nicht ausdrücklich durch das Umsatzsteuergesetz befreit sind, steuerpflichtig. Die §§ 4 – 9 UStG regeln im Wesentlichen die Steuerbefreiungen und Steuervergütungen im Umsatzsteuerrecht. Das Umsatzsteuerrecht unterscheidet – hinsichtlich der Wirkungsweise – zwischen echten und unechten Steuerbefreiungen. Abgrenzungsmerkmal ist hierbei, inwieweit die Steuerbefreiung einen möglichen Vorsteuerabzug behindert.

» Klicken Sie hier und öffnen Sie die Übersicht rund um die steuerfreien Umsätze.

 

Steuerfreie Schenkung? Hier im Überblick

Immer wieder Gegenstand der Beratung ist die Schenkung als steuerfreie Einnahme. Doch je nach Steuerklasse ist die Schenkung nur bis zu einem Grenzwert steuerfrei. Welche Regeln rund um die steuerfreie Schenkung zu beachten sind, sehen Sie in der folgenden Übersicht.

» Klicken Sie hier und öffnen Sie die Übersicht zur steuerfreien Schenkung.

 

Weitere Beiträge zum Thema steuerfreie Einnahmen finden Sie hier:

So profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen!

Aktueller Leitfaden mit zahlreichen Beispielen direkt aus der Praxis - Das ist zu beachten, damit das FA die Sachbezüge anerkennt

» Jetzt gratis anfordern

Aus unserem Shop: Alles für 100% Mandantenzufriedenheit

Topleistung – Topqualität – Tophonorar – 25 % weniger Arbeit. Bewältigen Sie Anforderungen wie gestiegene Mandanten­anforderungen, verstärkter Wettbewerbs- und Honorardruck jetzt leichter!

198,00 € pro Stk. zzgl. Versand und USt
 

Individuelle Checklisten zur Einkommensteuererklärung für jeden Mandanten. Damit erhalten Sie direkt alle relevanten Belege von Ihren Mandanten und entlasten damit Ihre Kanzlei!

44,95 € mtl. zzgl. USt