Was Sie als Steuerberater*in über die steuerliche Bewertung von Immobilien wissen müssen

Die steuerliche Bewertung einer Immobilie ist vor allem im Rahmen der Berechnung der Grundsteuer relevant. Innerhalb eines sog. Feststellungsbescheids bestimmt das zuständige Finanzamt so den steuerlichen Wert einer Immobilie, um daraus die Höhe von Beträgen für z.B. Grund-, Schenkungs- und Erbschaftssteuer zu bestimmen.

Die rechtliche Grundlage für eine solche Bewertung durch das Finanzamt stellt seit 2009 das Bewertungsgesetz (BewG) dar, welches als ein Teil des Steuerrechts einheitliche Vorschriften für alle Steuerrechtsgebiete festlegt.

Bewertet wird indes nur bei Bedarf, also nur, wenn die Wertermittlung erforderlich ist. Dies ist beispielsweise beim Neukauf einer Immobilie oder im konkreten Todesfall mit anschließendem Erbe der Fall.

Im Folgenden finden Sie Artikel über wichtige Einzelheiten zum Thema steuerliche Bewertung von Immobilien in Kombination mit konkreten Einzelfällen und hilfreichen Praxishinweisen, die Sie ihm Rahmen Ihrer Beratungspraxis unbedingt berücksichtigen müssen.

 

Immobilien: Grundstückswert und Relevanz des Kaufpreises

Wonach richtet sich der Grundstückswert bei der Schenkungsteuer? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diese Frage im Urteil vom 24.08.2022 (II R 14/20) endgültig entschieden. Im Vergleichswertverfahren sind vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise heranzuziehen sind. Hier lesen Sie die Hintergründe des Urteils!

 

Gebäudebewertung: Abschlag bei Abbruchvereinbarung

Wann wird für ein Gebäude ein Bewertungsabschlag gewährt? Der BFH hat klargestellt, dass eine vertragliche Abbruchverpflichtung, die einen Abschlag nach § 94 BewG begründet, eindeutig und unbedingt sein muss. Dabei ging der BFH darauf ein, wann es trotz einer Abrissklausel „vorhersehbar“ ist, dass das Gebäude nicht abgebrochen wird. Hält er hierbei an den bisherigen Grundsätzen der Bewertung eines Gebäudes, welches in Abrissabsicht erworben wird fest? Hier klicken und mehr erfahren!

 

Abbruchkosten: Betriebsausgaben oder Herstellungskosten?

Erfahren Sie außerdem, ob der Restbuchwert eines abgebrochenen Gebäudes und die Abbruchkosten sofort abziehbare Betriebsausgaben oder Herstellungskosten des neu errichteten Gebäudes darstellen und wie sich dies auf die Immobilienbewertung auswirkt. Alle Einzelheiten erfahren Sie hier.

 

Bewertungsverfahren und Nachweis durch Gutachten

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Verfahren bei der Bewertung von Immobilien konkret angewendet werden. Wann werden Gutachten berücksichtigt? Nach dem BFH hängt das von der Person des Sachverständigen, der methodischen Qualität des Gutachtens und der Erhebung und Dokumentation der Begutachtungsgrundlagen ab. Für genauere Informationen hier klicken!

 

Wann liegt eine "übliche Miete" vor?

Der BFH hat die Regeln zur Bewertung von Immobilien näher bestimmt. Demnach ist im Ertragswertverfahren grundsätzlich die vereinbarte Miete maßgeblich, soweit diese "üblich" ist. Hier mehr erfahren.

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