In der Ehe wird alles geteilt – auch die Steuerschulden. Ganz so drastisch ist es glücklicherweise nicht. Im Falle der sog. Zusammenveranlagung von Ehegatten kann sich das Finanzamt im Falle von entstandenen Steuerschulden zwar an beide Eheleute richten. Denn laut §44 Abs.1 AO wirken diese, beispielsweise während einer Privatinsolvenz, als Gesamtschuldner.
Kommt es dann zur Vollstreckung, kann aber eine Aufteilung der Steuerschuld erwirkt werden. Diese ist im §268 AO geregelt und kann dazu führen, dass sich die Vollstreckung der Steuerschulden durch eine fiktive getrennte Veranlagung einzig auf den ursprünglichen Schuldner oder die ursprüngliche Schuldnerin beziehen darf.
Dies muss beim Finanzamt beantragt werden. Die Vorteile aus der Zusammenveranlagung können dabei weiterhin genutzt werden. Endgültig verschont bleibt der*die Partner*in dennoch nicht von der Vollstreckung.
Denn sollte Vermögen unentgeltlich durch den*die Steuerschuldner*in auf den Partner oder die Partnerin übergegangen sein, darf laut §278 AO vollstreckend auf dieses Vermögen zugegriffen werden. Entsprechende Verfügungen durch Finanzbehörden sind eingehend zu prüfen. Auf unseren folgenden Themenseiten erhalten Sie nun weitere Informationen über Einzel- und Sonderfälle sowie hilfreiche Praxishinweise zum Thema Steuerschulden in der Ehe, die Sie in Ihrer Beratungspraxis unterstützen.
Steuerschulden: Voraussetzungen eines Aufteilungsbescheids
Wann kann nach einer Zusammenveranlagung beim Finanzamt ein Aufteilungsbescheid beantragt werden? Mit einem Aufteilungsbescheid kann die Aufrechnung mit Steuerschulden des anderen Steuerpflichtigen verhindert werden. Der BFH hat die Voraussetzungen näher bestimmt und entschieden. Hier klicken und mehr erfahren!
Beispielfall zu § 268 ff AO: Aufteilung einer Gesamtschuld
Lesen Sie in diesem Beispiel, nach welchem Aufteilungsmaßstab die Aufteilung einer Gesamtschuld berechnet werden kann. Außerdem erfahren Sie, wie bereits abgeführte Steuern im Rahmen einer Gesamtschuld-Aufteilung zu behandeln sind. Klicken Sie hier, um auf die konkrete Fragestellung und die passende Lösung des Beispielfalls zuzugreifen!
Beispielfall: Zusammenveranlagung bei Insolvenz eines*einer Ehepartner*in
Wie sind Steuerschulden in der Ehe zu behandeln, wenn eine Insolvenz beantragt wurde, diese aber nur einen der beiden Ehepartner betrifft? Im vorliegenden Beispielfall erfahren Sie, wie in der Praxis mit einer solchen Problematik umgegangen werden muss. Hier klicken und mehr erfahren!