Das Zukunftsfinanzierungsgesetz entsteht aus der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, und dem Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann. Dieses soll innerhalb der ersten Hälfte der Legislaturperiode in Kraft treten.
Grundsätzlich sind steuerrechtliche, kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen zur Modernisierung des Kapitalmarkts und zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen, insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU vorgesehen.
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll dafür sorgen, dass der deutsche Finanzstandort attraktiver gestaltet wird und somit mehr privates Kapital mobilisiert werden kann. Dies soll Deutschland in der Zukunft bei der Finanzierung von unterschiedlichsten Projekten helfen.
Im Fokus steht dabei der digitale Wandel sowie die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft.
Gesetzestexte Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG
Referentenentwurf des ZuFinG – Hier klicken und aufrufen (pdf)
Die Eckpunkte des ZuFinG im Volltext – Hier klicken und aufrufen (pdf)
Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft getreten: Diese Regeln gelten jetzt für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
Das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) hat nach der Zustimmung des Bundesrats die parlamentarischen Hürden genommen und ist damit in Bezug auf die steuerlichen Regelungen ab dem 01.01.2024 anwendbar. Durch verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen soll es jungen Unternehmen erleichtert werden, Personal zu gewinnen und sich im internationalen Wettbewerb um „die besten Köpfe“ zu behaupten. Hier klicken und weiterlesen!
Bundestag beschließt Gesetz zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Der Deutsche Bundestag hat am 17.11.2023 das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen - Zukunftsfinanzierungsgesetz (Drucksache 20/9363) beschlossen. Das Gesetz enthält Regelungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem Steuerrecht. Durch verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll es Unternehmen erleichtert werden, Beschäftigte zu gewinnen. Im Gesetzesbeschluss sind die Maßnahmen aber nochmals umfangreich geändert und im Ergebnis eher eingeschränkt worden. Hier klicken für alle aktuellen Informationen zum Zukunftsfinanzierungsgesetz.
Kabinett bringt Entwurf zum ZuFinG auf den Weg
Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) enthält Regelungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem Steuerrecht. Das Gesetz soll die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarkts stärken und die Attraktivität des deutschen Finanzstandorts erhöhen. Gegenüber dem damaligen Referentenentwurf enthält der jetzt im Sommer 2023 eingebrachte Gesetzentwurf einige Änderungen. Unser Update zum ZuFinG – Hier klicken und weiterlesen.
Referentenentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz veröffentlicht
BMF und BMJ haben am 12.04.2023 den Entwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz veröffentlicht, der Regelungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem Steuerrecht enthält. Ein Eckpunktepapier hierzu war bereits Mitte 2022 veröffentlicht worden. Nun liegt der Referentenentwurf für das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) vor. Lesen Sie hier detaillierte Infos zu den Inhalten des ZuFinG.
Zukunftsfinanzierungsgesetz: Eckpunkte und konkrete Maßnahmen
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung den deutschen Finanzstandort attraktiver für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU, aber auch generell für internationale und nationale Unternehmen und Investoren machen. Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Maßnahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes!