FG Hessen - 27.03.1998 (4 K 4005/96)
Zu 2.: Betriebliche Anlagegegenstände, insbesondere Grundstücke, Gebäude und betrieblich genutzte Maschinen, sind bei der Beurteilung grundsätzlich nicht miteinzubeziehen, da die Gefahr der Beeinträchtigung des [...]