FG München - Urteil vom 18.12.2000 (6 K 2841/99)
I. Im vorliegenden Verfahren ist noch streitig, ob bei der Einkommensteuer(ESt)-Veranlagung für 1995 der Kläger zusätzliche Telefonaufwendungen als Werbungskosten und Leistungen an Verwandte in Bulgarien als [...]