FG Nürnberg - Urteil vom 31.07.2002 (IV 202/01)
Streitig ist, ob die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes den Kindergeldanspruch des Klägers ausschließen. Der Kläger bezog für seinen am ... 7. 1980 geborenen Sohn A. laufend Kindergeld. A. befand sich vom 1. 1. [...]