FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 04.01.2005 (12 K 25/01)
Die Kläger wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Für ihre vier Kinder erhielten sie Kindergeld in Höhe von insgesamt 13.800,- DM (1. Kind: 3.000,- DM, 2. Kind: 3.000,- DM, 3. Kind: 3.600,- DM, 4. [...]